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So funktioniert's. Eine Schritt-für-Schritt-Zusammenfassung des Verfahrens.

1. Kontaktieren Sie uns und reichen Sie Ihren Fall ein

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Sobald Sie bereit sind, einen Fall einzureichen, kontaktieren Sie uns und geben uns einen Überblick über den Fall. Die Informationen, die wir zu diesem Zeitpunkt von Ihnen erhalten, beinhalten die E-Mail-Adresse der anderen Partei. Des Weiteren sollten Sie angeben, ob die andere Partei dem von uns durchzuführenden Schiedsverfahren im Prinzip zugestimmt hat oder ob Sie wollen, dass wir die Partei kontaktieren und nachfragen.

Sie müssen nicht unbedingt der Kläger/die Klägerin in der Rechtssache sein. Auch beklagte Parteien können ein Schiedsverfahren anstreben. Für die Urteilsfindung ist es daher unerheblich, welche der beiden Parteien das Schiedsverfahren begonnen hat.

Bitte beachten Sie, dass die Beschreibung des Falles bei der ersten Kontaktaufnahme nicht formal als Erklärung/Beweis in das Verfahren einfließt. Der erste Kontakt hat ausschließlich den Zweck, die logistischen Fragen zu koordinieren und den Rahmen des Falles festzulegen. 

Dieser erste Schritt ist auf jeden Fall gratis.

2. Die Schiedsvereinbarung

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Sobald die andere Partei dem Schiedsverfahren zugestimmt hat, kontaktieren wir Sie und benachrichtigen Sie. Wir weisen dem Fall dann eine/n geeignete/n SchiedsrichterIn bzw. ein Schiedsgericht bestehend aus drei geeigneten SchiedsrichterInnen (je nach Wunsch der Parteien*) zu.
Beide Parteien gehen einen Vertrag mit Anywhere Arbitration ein. Erst zu diesem Zeitpunkt, also wenn Sie sicher sein können, dass das Verfahren zustande kommt, werden die Gebühren fällig.

Wir berechnen €115 / USD 125 pro Fall und Partei (zzgl. anzuwendender MWSt.) sobald beide Parteien dem Schiedsverfahren zugestimmt haben. Sollte der Fall vor einem Schiedsgericht von drei SchiedsrichterInnen gehört werden (dies ist nur verpflichtend und empfehlenswert bei Forderungen von €20.000 / USD 26.000), dann berechnen wir die dreifache Gebühr.

Keine versteckten Gebühren. Keine Überraschungen.
* Schiedsgerichte mit drei SchiedsrichterInnen sind verpflichtend für Forderungen von mehr als €20.000 / USD 26.000.

3. Das Verfahren

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Das Schiedsverfahren kann nun beginnen. Beide Parteien, beginnend mit der klagenden Partei, werden gebeten, Ihre Sicht des Falles in einer E-Mail darzulegen. Nach diesen ersten Erklärungen können die SchiedsrichterInnen um weitere Informationen bitten. Der gesamte Vorgang der Beweissammlung wird online (per E-Mail) vollzogen.
Sobald weiter Beweise in das Verfahren eingebracht werden, können Parteien Fragen stellen und haben somit immer das Recht, zu allen Punkten gehört zu werden.

4. Der Schiedsspruch

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Nachdem alle Erklärungen und Beweisdokumente abgegeben wurden, wird der/die SchiedsrichterIn bzw. das Schiedsgericht einen Schiedsspruch fällen*. Dieser Schiedsspruch besteht aus einem rechtskräftigen Urteil sowie einer Erklärung dazu. Wir garantieren, dass der Schiedsspruch binnen einer Woche nach Vorliegen aller Dokumente gefällt wird.

Vom Gesetz her ist dieser Schiedsspruch in 149 Ländern und Gebieten rechtsgültig. Eine Liste der Vertragsstaaten finden sie hier.
Es besteht keine Einspruchsmöglichkeit - eine Gericht kann den Schiedsspruch nur bei Verfahrensverstößen (nicht jedoch aufgrund von inhaltlichen Einsprüchen) aufheben.

* Sollte der Fall vor einem Drei-Personen-Schiedsgericht gehört werden, so muss das Urteil die Mehrheit der SchiedsrichterInnen hinter sich haben.
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